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Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft – develoPPP Classic

DEG Impulse gGmbH

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Summary
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For profit
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Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen nachhaltig in einem Entwicklungs- oder Schwellenland investieren und die betriebliche Tätigkeit vor Ort ausbauen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert das Engagement der Privatwirtschaft dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitischer Handlungsbedarf zusammentreffen. Dafür stellt das BMZ Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern tätig werden wollen oder bereits sind, finanzielle und fachliche Unterstützung zur Verfügung.

Sie erhalten individuelle Beratung, profitieren von regionalen Marktkenntnissen der Standorte weltweit und erhalten Zugang zu örtlichen Netzwerken und politischen Entscheidungsträgern.

Innerhalb der Entwicklungspartnerschaften wird ein breites Spektrum an Themenfeldern unterstützt.

Der aktuelle Ideenwettbewerb zum Thema „Ausbildung und Beschäftigung für die sozial-ökologische Transformation“ fördert insbesondere Projekte aus folgenden Bereichen:

  • Schaffung guter Arbeitsplätze,
  • Sozial-ökologischer Umbau von Lieferketten,
  • Verbesserung von Arbeitsbedingungen,
  • Förderung von Frauen,
  • Ausbildung/Beschäftigung in grünen Wirtschaftssektoren oder für das „greening“ konventioneller Wirtschaftszweige,
  • Ausbildung/Beschäftigung im Industrie-4.0-Kontext.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Fördersumme liegt zwischen EUR 100.000 und EUR 2 Millionen.

Je nach Themenschwerpunkt reichen Sie Ihre Projektidee bei der DEG Impulse oder bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ein.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die develoPPP-Bewerbungsplattform.

Der Ideenwettbewerb develoPPP Classic findet viermal im Jahr statt. Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen während der folgenden Zeitfenster einreichen:

    1. Quartal: 15.2. bis 31.3.
    1. Quartal: 15.5. bis 30.6.
    1. Quartal: 15.8. bis 30.9.
    1. Quartal: 15.11. bis 31.12.
Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private, profitorientierte Unternehmen aus der EU, einem EFTA-Land (European Free Trade Association) und lokale Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern (OECD DAC Länderliste) mit mindestens

  • EUR 800.000 Jahresumsatz,
  • 8 Mitarbeitenden und
  • 2 operativen Geschäftsjahren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss eine klare entwicklungspolitische Wirkung erkennen lassen, umwelt- und sozialverträglich sein und damit über den betriebswirtschaftlichen Nutzen für Ihr Unternehmen hinausgehen.
  • Ihr Projekt muss sich in ein langfristiges Engagement Ihres Unternehmens im Entwicklungs- oder Schwellenland einbetten.
  • Sie müssen über ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten verfügen, die in einem angemessenen Verhältnis zu der Projektidee stehen.
  • Die eingesetzten Ressourcen und finanziellen Mittel von privatem und öffentlichem Partner ergänzen sich so, dass alle Partner ihre Ziele wirtschaftlicher, wirksamer und schneller erreichen.
  • Ihr Projekt ist ohne privat-öffentliche Kooperation nicht durchführbar.
  • Das langfristige betriebswirtschaftliche Interesse Ihres Unternehmens am Projekt muss klar erkennbar sein und über den geförderten Projektzeitraum hinausgehen. Die Projektinhalte gehen über Investitionen in das eigene Kerngeschäft hinaus.
  • Ihr Unternehmen trägt mindestens die Hälfte der Gesamtkosten.

Nicht gefördert werden

  • gesetzlich erforderliche Maßnahmen,
  • laufende Projekte,
  • rein kommerzielle Vorhaben und
  • einzig auf Wohltätigkeit abzielende Projekte.
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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023