Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Kurztext
Wenn Sie ein Verband, Träger oder eine Einrichtung im Leistungssport sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt deutsche Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sowie Strukturen und Einrichtungen des Leistungssports.
Gefördert werden
- Maßnahmen und Einrichtungen der Sportverbände,
- das Stützpunktsystem,
- die Sportakademien,
- sonstige zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports,
- der Sportstättenbau.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das BMI.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Verbände,
- Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems,
- sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports,
- die Länder, soweit sie an der Finanzierung von Maßnahmen des Sportstättenbaus beteiligt sind.
Die betreffende Sportart
- muss über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein,
- hat ein Kadersystem, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt,
- hat ein Wettkampfsystem, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.