Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Kurztext
Wenn Sie Projekte zu entwicklungspolitischen Themen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Sie als Fachorganisation bei sozialstrukturpolitischen Vorhaben in bestimmten, entwicklungspolitisch prioritären Förderbereichen.
Gefördert werden Projekte, die geeignete nichtstaatliche und staatliche Institutionen in den Partnerländern des BMZ beim Aufbau entsprechender Institutionen und Strukturen unterstützen. Zu den geförderten Projekten zählen beispielsweise
- Beratungs- und Informationsleistungen,
- lokale, regionale und nationale Veranstaltungen für Personen aus den Zielgruppen beziehungsweise für hochrangige Fach- und Führungskräfte im Rahmen von Konferenzen, Seminaren, Trainingskursen, Workshops und Gruppenveranstaltungen,
- internationale und überregionale Veranstaltungen für hochrangige Fach- und Führungskräfte.
Ihre Projekte liegen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in den folgenden Förderbereichen:
- non-formale Jugend- und Erwachsenenbildung,
- Genossenschaftssysteme,
- Förderung nationaler Hilfsgesellschaften,
- gewerkschaftliche Bildungsarbeit,
- dezentrale kommunale Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser und Abfall),
- soziale Facharbeit in der Wohlfahrtspflege,
- verbandsgestützte Bildung für Arbeit und Gesellschaft.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss,
Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme Ihre Projektskizze ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Organisationen mit Erfahrung in der Durchführung von entwicklungswichtigen Vorhaben in den Partnerländern des BMZ.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind eine Organisation in Deutschland und sind aufgrund Ihrer Fachlichkeit zur Förderung sozialstrukturpolitischer Vorhaben im Ausland tätig.
- Sie können Kernkompetenzen zum Auf- und Ausbau sozialer Strukturen in einem der Förderbereiche nachweisen.
- Sie unterstützen geeignete nichtstaatliche und staatliche Institutionen in den Partnerländern beim Aufbau entsprechender Institutionen und Strukturen.
- Sie können Ihre Projekte allein durch die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen nicht durchführen.