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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutsch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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Summary
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31 December 2023
31 December 2024
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For profit
Public sector
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Community Development Employment Organizational Support and Development Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als ostdeutscher Raffineriestandort oder Hafen vom EU-Embargo gegen die Einfuhr von russischem Erdöl über die Druschba-Pipeline direkt betroffen sind, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 95 Prozent gefördert. Für das Sonderprogramm werden zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt, die getrennt vom Normalprogramm der GRW abgerechnet werden.

Volltext

Das GRW-Sonderprogramm unterstützt Sie bei der Transformation Ihres Standortes und dem Erschließen neuer Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale zusätzlich zur GRW-Förderung.

Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, umfasst das Programm die Gesamtheit der laut GRW-Koordinierungsrahmen vorgesehenen Fördermöglichkeiten: Sie können die GRW-Mittel bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur nutzen. Nicht-investive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit werden ebenfalls gefördert. Sie erhalten die GRW-Förderung in ausgewählten Gebieten in Form von Lohnkosten- und Investitionszuschüssen oder Zinsverbilligungen. Die Fördergebiete sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben bezeichnet werden. In den Gebieten des Sonderprogramms gibt es ausschließlich C-Fördergebiete. In den folgenden Gebieten können Sie vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2032 die GRW-Sonderförderung erhalten (siehe auch Karte der GRW-Fördergebiete):

  • Brandenburg: Landkreis Uckermark
  • Mecklenburg-Vorpommern: Stadt Rostock, Landkreis Rostock und Landkreis Vorpommern-Greifswald
  • Sachsen-Anhalt: Landkreis Saalekreis, Burgenlandkreis

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten (zum Beispiel: Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen inklusive der Kosten für eine etwaige Ausbaggerung, Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte)
  • Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (zum Beispiel: Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen)
  • Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsfürsorge (zum Beispiel: Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Regionalbudget, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster)
  • Energieinfrastrukturen (zum Beispiel: Anlagen für Flüssigerdgas, innovative Stromspeicheranlagen) als Modellprojekt bis zum 31.12.2025
  • Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit (zum Beispiel: Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten)
  • Für Investitionsvorhaben großer Unternehmen der Mineralölverarbeitung ist beabsichtigt, auch Investitionen zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte zu ermöglichen.

Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:

  • C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete):

    • kleine Unternehmen: 35 Prozent

    • mittlere Unternehmen: 25 Prozent

    • große Unternehmen: 15 Prozent

    • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.

    • In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

    • Für Investitionsvorhaben auf dem heutigen Betriebsgelände der PCK Raffinerie Schwedt sind die Fördersätze voraussichtlich um 10 Prozentpunkte erhöht.

  • C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27:

    • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30 Prozent,
    • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20 Prozent,
    • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10 Prozent.
    • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.
    • In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zum 31.12.2023 bis zu 95 Prozent, danach bis zu 90 Prozent betragen. In folgenden Gemeinden beträgt der Höchstsatz für Infrastrukturmaßnahmen über den gesamten Zeitraum des Sonderprogramms bis zu 95 Prozent: Stadt Schwedt (Landkreis Uckermark), Stadt Rostock, Stadt Güstrow, Gemeinde Dummerstorf sowie die Ämter Lubmin, Laage und Carbäck, Stadt Leuna und Gemeinde Schkopau (Saalekreis) sowie die Gemeinden Elsteraue und Hohenmölsen (Burgenlandkreis).

Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag im Sonderprogramm bis zum 31.12.2032 bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände und
  • bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen.
  • Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden und spätestens am 31.12.2035 enden.
  • Investitionszuschüsse werden nur für Investitionsvorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.

Folgende Bereiche sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen:

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • Metallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie)
  • Energieversorgung
  • Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
  • Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
  • Handelsvermittlung
  • Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
  • Verkehr und Lagerei
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
  • Erziehung und Unterricht
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
  • private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • exterritoriale Organisationen und Körperschaften
  • Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
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04 November 2023