Entwicklung digitaler Technologien
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Kurztext
Wenn Sie im Verbund mit anderen Partnern Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihrem vorwettbewerblichen Verbundprojekt. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.
Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Projekte:
- Technologien: Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft
- Anwendungen: Digitale Produktion (Industrie 4.0), digitale Nachhaltigkeit, intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen, intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung
- Ökosysteme: Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“, um den Transfer neuer Technologien und Anwendungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere den Mittelstand, zu beschleunigen.
Zudem werden spezifische, begleitende Forschungsaktivitäten gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Unternehmen – je nach Anwendungsnähe – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Zur Umsetzung des Programms werden zu einzelnen Schwerpunkten Förderaufrufe mit Angaben zum Förderverfahren im Internet veröffentlicht. Ihre Projektskizzen richten Sie bitte an den DLR-Projektträger. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Ihr Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich ausgerichtet sein, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen.
- Ihre Arbeiten sind grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen.
- Neben der Projektdurchführung führen Sie übergreifende nationale, europäische und internationale Kooperationen sowie Wissens- und Technologietransfer durch.
- Ihr Vorhaben muss die Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nutzen, zu marktwirksamen Innovationen beitragen und über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Schweiz und Europa verfügen.
- Forschungseinrichtungen, die vom Bund/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung,
- Infrastrukturmaßnahmen sowie
- Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten.