Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie und industrieller Lieferketten
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Kurztext
Wenn Sie zur Digitalisierung von Fahrzeugherstellern, Zulieferindustrie und industriellen Lieferketten am Standort Deutschland forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Einzel- und Verbundprojekte, die datenbasierte kollaborative Fertigungskonzepte und innovative digitale Geschäftsmodelle in den branchenübergreifenden Produktions- und Wertschöpfungsnetzwerken der Industrie entwickeln und umsetzen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die
- konkrete Anwendungsbeispiele sowie technologische Grundbausteine kollaborativer Datenökosysteme und deren konsequente Weiterentwicklung adressieren sowie eine hohe Signalwirkung für die Transformation und Digitalisierung der Industrie in Deutschland aufweisen,
- unternehmens- und branchenübergreifende Vernetzung sowie die integrale Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen in den Wertschöpfungsnetzwerken der produzierenden Industrie auf Basis offener und skalierbarer Konzepte (wie zum Beispiel Gaia-X, Catena-X-Architekturelementen, der Asset Administration Shell oder OPC-UA) unterstützen,
- einen hohen Grad an Interoperabilität aufweisen, beispielsweise indem geeignete Schnittstellen für den Datenaustausch berücksichtigt werden; erarbeitete Lösungen und Anwendungen sollen kompatibel mit der im Rahmen der Förderprojekte und der Gesamtinitiative Manufacturing-X entstehenden gemeinsamen übergreifenden technischen Architektur für den Manufacturing-X-Datenraum gestaltet werden.
Neben den technologischen Entwicklungen sind auch weiterführende Querschnittsaspekte zu berücksichtigen. Beispiele für mögliche förderfähige Querschnittsaspekte sind:
- Transfer,
- Interoperabilität und Standardisierung,
- neue Kooperationsmodelle und Betriebskonzepte,
- rechtliche Aspekte,
- ökologische Nachhaltigkeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise maximal 30 Monaten.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie für Vorhaben, die überwiegend die experimentelle Entwicklung betreffen, bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Projekt.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Als kleines Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus in Höhe von 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten erhalten, als mittleres Unternehmen in Höhe von 10 Prozent. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Wenn Sie weitere Voraussetzungen zur Zusammenarbeit und zur Veröffentlichung der Projektergebnisse erfüllen, können Sie einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze beim BMWK einreichen. Die Projektskizzen werden zu den Stichtagen 31.8., 31.10. und 31.12.2023 bewertet.
Für die Erstellung Ihres förmlichen Förderantrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis spätestens zum 31.12.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezügen zum produzierenden Gewerbe,
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen,
- öffentliche Einrichtungen und
- sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss vorwettbewerblich und anwendungsorientiert ausgerichtet sowie überwiegend der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein.
- Antragstellende haben zum Zeitpunkt der Auszahlung einen Sitz, eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An einem Verbundprojekt beteiligen sich mindestens 2 Parteien, eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Höhe von 30 Prozent an den gesamten Fördermitteln ist anzustreben.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie führen die Arbeiten grundsätzlich in Deutschland durch.
- Sie müssen eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachweisen und dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind,
- Projekte der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung und Infrastrukturmaßnahmen.