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Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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Summary
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For profit
Germany
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Mit der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ hat der Bund den rechtlichen Rahmen für verschiedene Beihilfen geschaffen, um von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu unterstützen. Die Regelung ist selbst kein Förderprogramm.

Volltext

Auf Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ können sogenannte Kleinbeihilfen an Unternehmen gewährt werden:

  • für Unternehmen insgesamt bis zu EUR 2,3 Millionen,
  • für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors insgesamt bis zu EUR 345.000,
  • für Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse insgesamt bis zu EUR 290.000.

Die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ umfasst folgende Beihilfen:

  • direkte Zuschüsse
  • Steuervorteile oder Vergünstigungen in Bezug auf andere Zahlungen
  • rückzahlbare Vorschüsse
  • Darlehen
  • mezzanine Finanzierungen
  • Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien und Rückgarantien sowie
  • Eigenkapital

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Beihilfe. In der jeweiligen Bekanntmachung der einzelnen Förderrichtlinie werden alle Bedingungen detailliert genannt.

Die Antragstellung erfolgt auf Basis der jeweiligen Förderrichtlinie.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ gilt für

  • Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche,
  • Soloselbstständige,
  • Angehörige der Freien Berufe und
  • kleine Unternehmen einschließlich Landwirtinnen und Landwirten mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen muss wirtschaftlich am Markt tätig sein.
  • Ihr Unternehmen ist aufgrund der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
  • Ihr Unternehmen war am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts. Hier gibt es Ausnahmen für Sie als kleines oder Kleinst-Unternehmen, wenn Sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden und weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
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20 April 2023