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Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Community Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte.

Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen

  • Rheinisches Revier,
  • Lausitzer Revier,
  • Mitteldeutsches Revier,
  • Helmstedter Revier.

Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes,
  • Qualifizierung und Fachkräftesicherung,
  • Cluster- und Innovationsmanagement sowie
  • Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten in Unternehmen, Kommunen und bei sonstigen Akteurinnen und Akteuren im Revier.

Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von den Regionalpartnern erstellt wurde. Das RIK ist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort.

Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf EUR 200.000 begrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von EUR 800.000 bezuschusst werden und mit maximal EUR 200.000 je Antragstellerin oder Antragsteller.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 Prozent.

Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt

  • im Rheinischen Revier EUR 150.000,
  • im Lausitzer Revier EUR 200.000,
  • im Mitteldeutschen Revier EUR 135.000 und
  • im Helmstedter Revier EUR 100.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert.

Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in den genannten Braunkohlerevieren haben sollen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • In den ausgewählten Themenfeldern werden Sie neue Ideen und kreative Ansätze entwickeln, erproben und umsetzen.
  • Das Projekt besitzt Modellcharakter und kann einen erkennbaren Beitrag für den Strukturwandel in dem jeweiligen Braunkohlerevier und gegebenenfalls auch in anderen Braunkohleregionen leisten.
  • Das Verwertungsinteresse und die Verwertungsmöglichkeiten sind klar erkennbar und Sie können diese konkret darstellen.
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04 November 2023