BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Kurztext
Mit der „BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022“ hat der Bund den rechtlichen Rahmen für verschiedene Beihilfen geschaffen, um von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffene Unternehmen zu unterstützen. Die Regelung ist selbst kein Förderprogramm.
Volltext
Auf Grundlage der „BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022“ können sogenannte Kleinbeihilfen an Unternehmen gewährt werden:
- für Unternehmen insgesamt bis zu EUR 2 Millionen,
- für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors und in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse insgesamt bis zu EUR 300.000.
Die „BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022“ umfasst folgende Beihilfen:
- direkte Zuschüsse
- Steuervorteile oder Vergünstigungen in Bezug auf andere Zahlungen
- rückzahlbare Vorschüsse
- Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien und Rückgarantien
- Darlehen
- Eigenkapital
- mezzanine Finanzierungen
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Beihilfe. In der jeweiligen Bekanntmachung der einzelnen Förderrichtlinie werden alle Bedingungen detailliert genannt.
Die Antragstellung erfolgt auf Basis der jeweiligen Förderrichtlinie.
rechtliche Voraussetzungen
Die „BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022“ gilt für Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Regelung kann nicht genutzt werden von
- Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat,
- Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionen ausdrücklich genannt sind,
- Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat,
- Unternehmen in Wirtschaftszweigen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, wenn damit die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würden, und
- Kreditinstituten oder Finanzinstituten.