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Familienförderrichtlinien

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Germany
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Verband oder Träger in der Familienpolitik, Familienbildung oder Beratung Projekte für ein familienfreundliches Umfeld durchführen, können Sie eine Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Sie als Träger oder Verband bei familienpolitischen Projekten, die dazu beitragen, ein familienfreundliches Umfeld zu gestalten. Ziel der Projekte ist es, dass sich Familien nach ihren eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.

Förderfähig sind Maßnahmen aus folgenden Bereichen:

  • Familienverbandsarbeit,
  • Familienbildungsarbeit,
  • Familienberatung,
  • Sonder- und Großveranstaltungen zentraler Organisationen
  • Wettbewerbe,
  • Publikationen,
  • Arbeitsmaterialien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der geförderten Maßnahme ab.

Sie stellen den Förderantrag zu Beginn eines Haushaltsjahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Familienförderrichtlinien des Bundes sind an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind:

  • bundeszentrale Familienverbände,
  • bundesweit tätige Träger der Familienbildung,
  • bundesweit tätige Träger der Familienberatung,
  • sonstige bundesweit tätige Träger mit familienpolitischem Auftrag.

Sie leisten Familienverbandsarbeit nach eigener Satzung oder Ordnung.

Sie sind eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Die demokratische Wahl der Verbandsleitung des Antragstellers durch den Familienbereich ist aufgrund der Satzung oder einer eigenen Ordnung gewährleistet.

Verbände werden nur gefördert, wenn sie als Bundesverband mindestens 7 Landesverbände haben, wovon mindestens 2 Landesverbände in den neuen Bundesländern liegen.

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04 November 2023