Bundesaltenplan
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Kurztext
Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.
Volltext
Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.
Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche:
- bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen,
- Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten,
- die Kofinanzierung von EU-Projekten,
- internationale Arbeit für ältere Menschen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab.
Sie richten Ihren Antrag bis 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung nach dem Bundesaltenplan ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen.
Als Antragsteller leisten Sie laut Ihrer eigenen Satzung oder Ordnung eine Arbeit, die für die Seniorenpolitik relevant ist.
Sie sind eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel.
Sie haben die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen.