Innovations- und Transformationsdialog im Bilateralen Kooperationsprogramm
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Kurztext
Wenn Sie Partnerländer des BMEL beim Aufbau einer produktiven und ressourcenschonenden Land- und Ernährungswirtschaft unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Sie als Unternehmen, wenn Ihr Projekt der bilateralen Zusammenarbeit im Ausland dient und den Aufbau einer produktiven und ressourcenschonenden Land- und Ernährungswirtschaft unterstützt.
Gefördert werden Projekte, beispielsweise zu den folgenden aktuellen Schwerpunkten:
- Förderung pflanzenbasierter Ernährung und alternativer Proteine,
- Rahmenbedingungen für umweltfreundliche und klimaresiliente Innovationen in der Landwirtschaft, insbesondere Saatgut, Digitalisierung,
- nature based solutions , beispielsweise biologischer Pflanzenschutz, Agrobiodiversität, Kreislaufwirtschaft,
- Food-Water-Energy-Waste-Nexus , Bodengesundheit, Ressourcenmanagement und nachhaltige Düngung,
- urbane Landwirtschaft und Ernährungspolitik,
- Diversifizierung und Förderung der Ernährungssouveränität,
- Vermeidung von Lebensmittel- und Nachernteverlusten,
- inklusive Dialogformate mit allen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren,
- Stärkung von Frauen in der Landwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Pro Unternehmen erhalten Sie maximal EUR 300.000 netto pro Kalenderjahr und maximal EUR 900.000.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre initiale Ideenskizze bitte per E-Mail beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Ideenskizze bitte bis zum 20.8.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit in den Bereich der Transformation der Ernährungssysteme und/oder der Förderung nachhaltiger Innovationen im bilateralen Kontext fällt, mit Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes und richten ihr Handeln danach aus.
- Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher.
- Sie unterstützen die Informations- und Kommunikationsarbeit zum Zwecke der öffentlichen Darstellung der Projektergebnisse.
- Bei Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder Ähnlichem weisen Sie in geeigneter Weise auf die Förderung des Vorhabens durch das BMEL hin.
- Sie verpflichten sich zur Teilnahme an den Maßnahmen des Begleitprogramms und wirken aktiv an Vernetzungsformaten zum Fachaustausch und Wissenstransfer mit.