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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Community Development Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bildet die Grundlage für die Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union. Er ergänzt die Gemeinsame Agrarpolitik, die Kohäsionspolitik und die gemeinsame Fischereipolitik.

Volltext

Ziele des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sind:

  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes sowie
  • die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Wissenstransfer und Information,
  • Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste,
  • Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
  • Investitionen in materielle Vermögenswerte,
  • Wiederaufbau von landwirtschaftlichem Produktionspotenzial, das durch Naturkatastrophen und andere Katastrophen geschädigt wurde, sowie die Einführung vorbeugender Maßnahmen,
  • Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Unternehmen, unter anderem durch Beihilfen für die Existenzgründung und durch Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten,
  • Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten,
  • Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und zur Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern,
  • Aufforstung und Anlage von Wäldern,
  • Einrichtung, Regeneration und Erneuerung von Agrarforstsystemen,
  • Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Natur-und anderen Katastrophen,
  • Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme,
  • Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen,
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen,
  • Ökologischer bzw. biologischer Landbau,
  • Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie,
  • Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete,
  • Tierschutz,
  • Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder,
  • Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Agrar- oder Forstsektor untereinander und mit anderen Akteuren,
  • Risikomanagement durch Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit oder Instrumente zur Einkommensstabilisierung.

Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen initiiert und durchgeführt werden (LEADER-Maßnahmen).

Der Fonds trägt zur Mitfinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.

Für die Beteiligung des Fonds gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen:

  • 53 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
  • 63 Prozent beziehungsweise 75 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen und
  • 85 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.

Der Mindestsatz der Beteiligung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums beträgt 20 Prozent.

Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind.

Eligibility

Fristen

Die Förderung wird in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2020. Aufgrund der COVID-19-Krise wurde das Programm bis zum 31.12.2022 verlängert.

rechtliche Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ausgereicht werden.

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20 April 2023