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Mobilfunkförderung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Summary
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For profit
Germany
Community Development Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung in einem unversorgten Gebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Errichtung und bei dem Betrieb zusätzlicher passiver Mobilfunkinfrastrukturen in Gebieten, in denen keine leistungsfähige Mobilfunkversorgung vorhanden ist und auch nicht eigenwirtschaftlich aufgrund von Versorgungsauflagen oder vertraglichen Ausbauverpflichtungen entstehen wird.

Sie bekommen die Förderung für den Bau von Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung in bislang unterversorgten Gebiete in ganz Deutschland, um eine Versorgung mit Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks mit mindestens 4G sicherzustellen. Mit der Förderung kann eine eventuelle Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden, die sich bei einem Mobilfunknetzbetreiber ergibt.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 99 Prozent.

Sie können Ihren Antrag nur im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs einreichen.

Weitere Informationen erteilen das BMDV und der beauftragte Projekttäger Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen, die Mobilfunkstandorte bauen, betreiben und sie Mobilfunknetzbetreibern zur Nutzung überlassen (Standortbetreiber),
  • Mobilfunknetzbetreiber sowie
  • Verbünde aus Standortbetreibern und/oder Mobilfunknetzbetreibern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können die Förderung nur dann bekommen, wenn in dem Projektgebiet
    • keine Versorgung mit einer mobilen Sprach- und mobilen und breitbandigen Datenübertragung (3G oder besser) durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht („weiße Flecken“),
    • mindestens 3 Jahre nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens weder ein privatwirtschaftlicher Ausbau noch eine eigenwirtschaftliche Aufrüstung bestehender Mobilfunkstandorte zu erwarten ist oder
    • keine Ausbauverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber bestehen.
  • Sie müssen im geförderten Zielgebiet Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden gewährleisten.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
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04 November 2023