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Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Arts, Culture and Heritage Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie eine anerkannte Einrichtung des Spitzensports erhalten oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Baukosten bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Baumaßnahmen in anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.

Gefördert werden Baumaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere

  • an Olympiastützpunkten,
  • an Bundesleistungszentren,
  • an Bundesstützpunkten,
  • an Trainingsstätten von Bundessportfachverbänden, die über kein Stützpunktsystem verfügen,
  • am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten,
  • am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt

  • bei Olympiastützpunkten bis zu 70 Prozent,
  • für das Bundesleistungszentrum Kienbaum bis zu 100 Prozent,
  • für die übrigen Bundesleistungszentren bis zu 70 Prozent,
  • für das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten bis zu 100 Prozent.

Grundsätzlich beträgt der Kostenzuschuss:

  • bis zu 50 Prozent für das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft,
  • bis zu 30 Prozent für andere anerkannte Einrichtungen des Spitzensports.

Sie richten Ihren Antrag an das BMI.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind:

  • Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen,
  • Bundessportfachverbände,
  • Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems,
  • sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports.

Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.

Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.

Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.

Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Baumaßnahme.

Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.

Der Bedarf olympischer oder paralympischer Sportarten hat Vorrang.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Baumaßnahmen an Einrichtungen, die dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden,
  • Baumaßnahmen für Zuschauer,
  • die Bereitstellung von Grundflächen und die öffentliche Erschließung,
  • die Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen,
  • Kfz-Stellplätze,
  • Kunst am Bau.
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04 November 2023