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Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden (NIB)

Bundesinstitut für Berufsbildung

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie die nachhaltigkeitsorientierte Kompetenzentwicklung in der Berufsbildung fördern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie mit dem ESF-Plus-kofinanzierten Programm bei Projekten zur Umsetzung einer BBNE.

Sie erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen, die anerkannte duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sowie bundes- oder landesweit geregelte Ausbildungsberufe im Gesundheits- und Sozialwesen in den Blick nehmen. Dies gilt für Berufe in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst, insbesondere zu folgenden Handlungsfeldern:

  • Stärkung von nachhaltigkeitsbezogenen beruflichen Handlungskompetenzen,
  • Aufbau, Ausbau und Etablierung von Angeboten für das ausbildende Personal in Weiterbildungseinrichtungen,
  • Schaffung von BBNE-förderlichen Rahmenbedingungen.

Ihre Maßnahmen orientieren sich an einem umfassenden BBNE-Verständnis mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen, insbesondere

  • für Branchen, Berufe und Regionen, die sich in Transformation befinden oder von dieser besonders betroffen sind, wie etwa durch Klimaschutz, -wandel und -anpassung, Energie-, Agrar- oder Verkehrswende, Digitalisierung sowie anderer systemischer oder sektoraler Veränderungen,
  • für Berufe, die im Zuge beruflicher Neuordnungsverfahren derzeit beziehungsweise in näherer Zukunft Veränderungen ihrer Ausbildung erfahren. Dies schließt neue Berufe mit ein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 24 Monaten.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Pro Zuwendungsantrag müssen Ihre Kosten mindestens EUR 200.000 und dürfen maximal EUR 1,5 Millionen betragen.

Je nach Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:

  • für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 17.4.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, beispielsweise:

  • Kammern,
  • Innungen,
  • Verbände,
  • Bildungsträger,
  • Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten,
  • Wirtschaftsförderungen,
  • Kommunen,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • ausbildende sowie ausbildungsbefähigte Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie binden geeignete Institutionen und relevante Partner, beispielsweise Kammern, in das Vorhaben ein.
  • Sie stellen die Mitwirkung von Verbundpartnern sicher und weisen dies nach.
  • Sie stehen für eine kontinuierliche Kooperation mit der im BIBB eingerichteten programmbegleitenden Stelle zur Vernetzung des Programms sowie mit weiteren Initiativen zur Verfügung.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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20 April 2023