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Innovationswettbewerb InnoVET PLUS

Bundesinstitut für Berufsbildung

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Education, Skills Building and Training Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie innovative Konzepte entwickeln, die zur Erhöhung der Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei der Erprobung und Umsetzung innovativer Konzepte, die das Niveau der beruflichen Bildung steigern und ihre Integrationsfähigkeit sichern und ausbauen.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte, die innovative Bildungs-/Qualifizierungskonzepte und -angebote entwickeln und die nach erfolgreicher Erprobung nachhaltig im System der beruflichen Bildung verankert werden können.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 48 Monate.

Das Förderverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 31.8.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie berücksichtigen die Bezugsrahmen für Ausbildungsberufe beziehungsweise die Fortbildungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
  • Sie binden relevante Akteurinnen und Akteure sowie Partnerinnen und Partner als auch geeignete Institutionen ein.
  • Sie berücksichtigen bereits bestehende, vergleichbare regionale oder sektorale (Förder-)Aktivitäten und legen Abgrenzungen sowie Kooperationspotenziale dar.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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04 September 2023