Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Kurztext
Wenn Sie in die Entwicklung und Erprobung von Konzepten für eine qualitativ hochwertige und innovative überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF ) unterstützt Sie mit Mitteln der „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ bei der Entwicklung und Erprobung von Konzepten für eine qualitativ hochwertige und innovative überbetriebliche Ausbildung (ÜBA).
Sie erhalten für Ihr Einzel- oder Verbundvorhaben eine Förderung, wenn Ihre Konzepte und Angebote nach erfolgreicher Erprobung im System der überbetrieblichen Ausbildung und Bildungsangebot von überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) nachhaltig verankert werden können. Folgende Themen werden beispielsweise gefördert:
- Projekte, die auch unter Einsatz digitaler Technologien und eventuell dem Einsatz KI -gestützter Systeme die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung maßgeblich verbessern und – auch in Kooperation mit Lernortpartnerinnen und Lernortpartnern – anpassen,
- Aufbau von neuartigen Kooperationsstrukturen mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft mit einem besonderen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation,
- Entwicklung neuer Konzepte und innovativer Maßnahmen, um die fachliche, methodische und soziale Kompetenz des Personals in der ÜBS zu erhöhen,
- Weiterentwicklung von ÜBS zu Lernorten mit attraktiven, modernen und innovativen Werkstätten,
- Stärkung der überbetrieblichen Ausbildung bei der Bewältigung nationaler und internationaler Transformationsprozesse,
- innovative Maßnahmen zur weiteren Qualitäts- und Prozessentwicklung der ÜBS.
Sie erhalten d ie Förderung als Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Vorhaben 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die sich an einem Verbundprojekt beteiligen, kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Sie beantragen die Förderung in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bis zum 31.12.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, in denen ergänzende ÜBA an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird sowie
- Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre organisierten Mitglieder ÜBA durchführen.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben dient überwiegend der ergänzenden ÜBA.
- Ihre geförderten Maßnahmen sind nicht an eine bestimmte Organisationszugehörigkeit der Betriebe und/oder Teilnehmenden gebunden.
- Sie grenzen die geförderten Maßnahmen eindeutig von sonstigen Ausgaben/Kosten ab.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.