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Berufsorientierungsprogramm (BOP)

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Germany
Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie Träger einer Berufsbildungsstätte sind und Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung soll durch eine Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten verbessert werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Träger von Berufsbildungsstätten bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II allgemeinbildender Schulen sowie für Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Bildungswegen an Beruflichen Schulen.

Gefördert werden

  • eine Potenzialanalyse in der Regel ab Klasse 7/2 und
  • praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung in Berufsbildungsstätten in der Regel ab Klasse 8, an denen interessierte Jugendliche verschiedene Ausbildungsberufe kennenlernen können.

Vorrangig unterstützt wird die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang von der Schule in den Beruf.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Vor- und Nachbereitung in der Schule: EUR 35,00 je Schülerin oder Schüler (TN),
  • Potenzialanalyse: EUR 180,00 je Schülerin oder Schüler,
  • praxisorientierten Tage der beruflichen Orientierung: EUR 35,00 je Schülerin oder Schüler je Tag (Sekundarstufe I) und EUR 38,00 je Schülerin oder Schüler je Tag (Gymnasium + Sekundarstufe II),
  • individuelles 1:1 Reflexionsgespräch: EUR 35,00 je Schülerin oder Schüler.

Ihren Antrag stellen Sie über das Online-Portal beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.
  • Sie bieten eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an und verfügen über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung beziehungsweise über eine AZAV-Zertifizierung nach dem Sozialgesetzbuch.
  • Sie setzen eine pädagogisch qualifizierte Projektleitung ein, die für das didaktische Gesamtkonzept der Maßnahme und dessen Umsetzung verantwortlich ist.
  • Sie müssen für jeden Jugendlichen eine Potenzialanalyse und praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung vorsehen.
  • Sie führen die praxisorientierten Tage der beruflichen Orientierung getrennt von der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, von außerbetrieblicher Ausbildung und von sonstigen Maßnahmen durch.
  • Sie haben die Maßnahmen mit den Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Grundsicherungsträger abgestimmt.
  • Zwischen Ihnen als Berufsbildungsstätte und allen beteiligten Schulen beziehungsweise einer von der zuständigen obersten Landesbehörde benannten Stelle sind Kooperationsvereinbarungen zu schließen.
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04 November 2023