Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programmes „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ Maßnahmen, die dazu dienen, die Integration von Flüchtlingen in Deutschland durch die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zu verbessern.
Gefördert werden
- die Gewinnung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und Betrieben,
- die Einschätzung der Eignung und die Dokumentation von Leistungszuwächsen während der Kurse,
- Werkstatttage in einer überbetrieblichen Bildungsstätte (ÜBS), einer damit vergleichbaren Bildungsstätte oder in Werkstätten sowie Praxisräumen von Kooperationspartnern,
- die integrierte Vermittlung von berufsbezogenen Sprach- und Fachkenntnissen,
- die Betriebsphase,
- die Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Kurse sowie
- die Projektleitung und Vernetzung mit regionalen Partnern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Teilnehmenden und Woche EUR 350,00 in Vollzeit beziehungsweise EUR 220,00 in Teilzeit. Zusätzlich können Sie eine Fahrtkostenpauschale von EUR 23,00 pro Teilnehmerin/Teilnehmer und Woche bekommen. Kinderbetreuungskosten werden zusätzlich gefördert. Sie erhalten die Förderung pro Maßnahme für einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen und höchstens 26 Wochen.
Ihren Antrag richten Sie an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Berufsorientierung für Flüchtlinge ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische und natürliche Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen oder vergleichbaren Bildungsstätten sind und die geeignet sind, die Ziele dieses Programms umzusetzen.
Zielgruppe sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerberinnen/Asylbewerber beziehungsweise Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Vertriebene aus der Ukraine im Sinne der EU und Zugewanderte. Diese müssen einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen. Ebenfalls zur Zielgruppe zählen Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Die Geflüchteten sollen insbesondere
- die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
- über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
- normalerweise einen Integrationskurs absolviert oder entsprechende schulische Maßnahmen beziehungsweise vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben,
- normalerweise deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen,
- über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen und
- eine Vorstellung davon haben, in welchen Berufsfeldern sie eine Berufsorientierung durchlaufen wollen.
Die Berufsorientierungsmaßnahmen müssen in Gruppen von maximal 12 Teilnehmenden durchgeführt werden.
Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie in der Lage sein, alle Anforderungen an die jeweilige Maßnahme zu erfüllen.