Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Kurztext
Wenn Sie in Ihrer Gemeinde investive Projekte für Klimaschutz und Klimaanpassung realisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit Bundesmitteln aus dem Sondervermögen des „Klima- und Transformationsfonds“ investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für die Klimaanpassung und den natürlichen Klimaschutz (CO2-Minderung).
Gefördert werden innovative Vorhaben mit hoher fachlicher Qualität, beispielsweise
- die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen),
- großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen,
- die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen),
- großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere),
- die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt EUR 500.000 und die maximale Förderhöhe beträgt EUR 6 Millionen.
- Der Bundesanteil beträgt bis zu 75 Prozent der Kosten.
- Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich mindestens 25 Prozent der Kosten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Förderportal easy - Online bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte online bis spätestens 15.9.2023 ein. Die ausgedruckte Projektskizze muss bis zum 20.9.2023 (Datum Poststempel) eingereicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um vegetabile und bauliche Investitionen oder auch investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen insbesondere in städtischen Grün- und Freiräumen oder in kulturhistorisch bedeutsamen großflächigen Parks und Gärten .
- Ihre Maßnahmen werden die grünblaue Infrastruktur in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln.
- Ihre Investitionen sollen zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) beitragen.
- Sie gewährleisten die öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit.