Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Kurztext
Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie vom Bundesministerium der Justiz einen Zuschuss für Ihr Vorhaben erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstützt Sie bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz.
Sie erhalten im Rahmen des Programms „Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft“ einen Zuschuss für
- Untersuchungen,
- Forschungen,
- Konzepte,
- Erprobungen sowie
- weitere Innovationsmaßnahmen
zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für technische und nichttechnische Innovationen.
Darüber hinaus werden Sie gefördert, wenn Ihr Vorhaben
- künftige Innovationsfelder im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten identifiziert oder
- zur Steigerung des Forschungsstands in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen beiträgt.
Sie bekommen für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren folgenden Zuschuss:
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren für einzelne Förderschwerpunkte, die im Bundesanzeiger bekanntgegeben worden sind. Dann beantragen Sie die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Oder Sie reichen im Einzelfall-Verfahren unabhängig von den Förderschwerpunkten Ihre Projektskizze beim BMJ ein, das Ihre Skizze prüft und gegebenenfalls an das BLE weiterleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Für die „Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft“ gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie müssen
- über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben verfügen,
- die „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft einhalten,
- Ihre Ergebnisse per Open Access veröffentlichen,
- Ihr Projekt überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durchführen.
Es muss eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bestehen. Ihre Ergebnisse müssen in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen.