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Modellregionenwettbewerb: Ernährungswende in der Region

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
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Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie modellhafte Projekte für eine Ernährungswende hin zu einer gesunden und an den planetaren Grenzen orientierten Ernährung in Deutschland durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert modellhafte Projekte zur Transformation des Ernährungssystems.

Gefördert werden Projekte, die Maßnahmen für eine Ernährungswende in der Region entwickeln und deren Weiterentwicklung verfolgen. Ihre Projekte können sich auf möglichst viele der folgenden Aspekte der aufgeführten Handlungsfelder beziehen:

  • Handlungsfeld 1: Auf- und Ausbau partizipativer Dialoge und Prozesse sowie Vernetzung
    • Aufbau und Erweiterung von Vernetzungsstrukturen in der Modellregion,
    • Berücksichtigung aller relevanten Akteurinnen und Akteure,
    • Einbeziehung breiter Bevölkerungsgruppen,
    • Kooperationen mit relevanten Regionalpartnerinnen und Regionalpartnern.
  • Handlungsfeld 2: Qualität in der AHV
    • Umsetzung der Qualitätsstandards der DGE für die GV,
    • Gestaltung von relevanten Ernährungsumgebungen,
    • Umsetzung eines innovativen, nachhaltigen Verpflegungskonzepts,
    • Nutzung der Möglichkeiten der Ernährungsbildung,
    • zielgruppengerechte Bereitstellung von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die dem Verständnis und der Akzeptanz der Maßnahmen dienen.
  • Handlungsfeld 3: Auswahl von Lebensmitteln, Erhöhung des Bio-Anteils in der AHV
    • pflanzenbetonte Speisen sind Grundlage für die Speiseplangestaltung auf Basis der Empfehlungen der DGE,
    • Erreichung von mindestens 30 Prozent Bio-Lebensmitteln in der GV (monetärer Anteil in der öffentlichen Beschaffung),
    • Erreichen eines möglichst hohen Anteils von Bio-Lebensmitteln in der gesamten AHV,
    • bevorzugte Verwendung von saisonalen Produkten der Modellregion sowie von Produkten, die über regionale Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Lieferketten zur Verfügung stehen,
    • Berücksichtigung von Tierschutz- und Fairnessaspekten.
  • Handlungsfeld 4: Auf- und Ausbau von regionalen WSK (Strukturen, Vernetzung, Bezugsrahmen), insbesondere mit Bezug zu AHV
    • Sicherstellung einer ganzheitlichen Betrachtung der gesamten WSK,
    • Stärkung regionaler Verarbeitungs- und Logistikstrukturen, insbesondere für ökologische, saisonale und handwerklich erzeugte Ware,
    • Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten auch unter Berücksichtigung des Aspekts Resilienz,
    • Ausbau der ökologischen Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln in der Modellregion.
  • Handlungsfeld 5: Lebensmittelwertschätzung und Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
    • Festlegung auf Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste in der AHV,
    • Messung der Lebensmittelabfälle durch die teilnehmenden Akteurinnen und Akteure vor und nach Durchführung von Maßnahmen,
    • Begleitende pädagogische Aktionen und Weiterbildungs- beziehungsweise Kommunikationsmaßnahmen.
  • Handlungsfeld 6: Sonstige Aspekte
    • Einbeziehung zusätzlicher Inhalte, die der Information über Nachhaltigkeitsaspekte und deren Umsetzung dienen,
    • Schaffung kooperativer Ernährungssysteme,
    • Berücksichtigung von Fairness entlang der Wertschöpfungskette,
    • Berücksichtigung von Inklusion.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mindestens EUR 100.000 pro Projekt. Bei Verbundprojekten weisen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Verbundpartnerin/Verbundpartner einen Betrag von mindestens EUR 25.000 auf.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte spätestens zum 4.9.2023, 12:00 Uhr, ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise
    • Gemeinden einschließlich der Städte,
    • Verbandsgemeinden,
    • Bezirke,
    • Kreise oder Zusammenschlüsse der oben benannten Gebietskörperschaften sowie
  • Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände.

In Verbundprojekten sind darüber hinaus gesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure antragsberechtigt, beispielsweise

  • Ernährungsräte,
  • wissenschaftliche Einrichtungen,
  • Kantinenbetreibende in Kitas, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie
  • Betreibende gastronomischer Unternehmen,
  • Tourismusbeauftragte,
  • Produzierende in der Modellregion,
  • Vertreterinnen und Vertreter von „Essbaren Städten“.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.
  • Sie dürfen Ihr Projekt vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Sie gewährleisten den Transfer von Projektinhalten und -ergebnissen an den Zuwendungsgeber oder beauftragte Institutionen.
  • Antragstellende führen ein aussagekräftiges, eigenständiges Controlling des Projekts durch.
  • Sie gewährleisten den Austausch zu den Ergebnissen mit weiteren relevanten Institutionen der Bundesregierung.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zu Weiterbildung und Zusammenarbeit mit vom Zuwendungsgeber beauftragten Unternehmen, die Vernetzungs- und Transfermaßnahmen durchführen.
  • Sie gewährleisten den Transfer von Erfahrungen und Wissen aus dem Projekt in die Breite.
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04 September 2023