Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie weitere Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereic
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie über innovative und nachhaltige Methoden der Pflanzenproduktion informieren und diese etablieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent Ihrer Kosten erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer. Diese sollen mittels systematischer und anwendungsbezogener Informationen nachhaltige und innovative pflanzenbauliche Maßnahmen etablieren.
Es werden gefördert:
- Demonstrationsvorhaben, die modellhaft Verfahren und Erkenntnisse zur nachhaltigen Pflanzenproduktion aus Wissenschaft und Forschung in die Praxis übertragen, sowie
- Qualifikations- und Informationsmaßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer, zum Beispiel Ausbildungskurse, Workshops, Coachings, Studienreisen und Feldtage.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Bei Investitionen gilt die Höchstgrenze von EUR 100.000 innerhalb von 3 Steuerjahren.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie können Ihre Projektskizzen ausschließlich im Rahmen von gesonderten thematischen Ausschreibungen bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) einreichen. Dabei können Sie im Vorfeld die grundsätzliche Förderwürdigkeit Ihres Projekts bei der BLE prüfen lassen.
Bitte nutzen Sie zum Einreichen Ihrer Projektskizzen das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland, die Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers durchführen.
Begünstigt sind
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion als Demonstrationsbetriebe im Rahmen eines produktunabhängigen Wissenstransfers sowie
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als Teilnehmer von Maßnahmen zur Information und Qualifikation.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben soll die rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative und praktikable neue Verfahren bewirken. Ohne Förderung würden diese nicht oder nur mit erheblichem zeitlichem Verzug in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt werden.
- Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Demonstrationsvorhaben, so soll es eine geeignete Anzahl an Demonstrationsbetrieben pro Kulturbereich oder Anbausystem umfassen.
- Die Demonstrationsbetriebe und die Teilnehmer an Ihren Maßnahmen zur Information und Qualifikation müssen definierte Voraussetzungen erfüllen.
- Als Forschungseinrichtung, die gemeinsam vom Bund und/oder den Ländern grundfinanziert wird, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.