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Minderung von Treibhausgasemissionen und Energieeinsparung durch Verfahren und technische Ansätze in der Pflanzenproduktion und Verarbeitung

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie zur Reduzierung von THG-Treibhausgas-Emissionen im Bereich der Pflanzenproduktion forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Ihren Maßnahmen zum Wissenstransfer zur Minderung von THG-Emissionen im Bereich der Pflanzenproduktion. Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben. Die Förderung erfolgt in 2 Modulen.

Im Modul A werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert und im Modul B anwendungsorientierte Vorhaben vor allem im Bereich der Grundlagenforschung sowie des Wissenstransfers. Die Förderung ist bei folgenden exemplarisch gelisteten Fördergegenständen möglich:

  • Modul A:
    • Verminderung der THG-Emissionen durch angepasste Anbaumaßnahmen in Acker- und Gartenbau sowie Grünland
    • Verminderung des CO2-Fußabdrucks proteinhaltiger Lebensmittel durch verstärkten Einsatz und verbesserte Produktions- und Verarbeitungstechnik heimischer Leguminosen
  • Modul B:
    • einzelbetriebliche ökonomische Fragestellungen
    • einzelbetriebliche soziale Fragestellungen
    • (Agrar-)strukturelle Fragestellungen
    • gesellschaftliche Fragestellungen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Skizze bitte bis spätestens 15.6.2023, 12.00 Uhr, ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie listen, wenn möglich, in Ihrer Projektskizze eine quantitative Einschätzung des THG-Minderungspotenzials in Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr.
  • Sie sehen während der Projektlaufzeit Maßnahmen vor, die eine zielgruppengerechte Wissensvermittlung zur Umsetzung der jeweiligen THG-Minderungsmaßnahmen in der Praxis realisieren.
  • Die Antragstellenden zeichnen sich durch Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
  • Sie stellen die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss der Projektförderung in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung.
  • Sie veröffentlichen die Ergebnisse des Projektes in einer wissenschaftlichen Zeitschrift so, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff ( Open Access ) auf den Beitrag möglich ist.
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24 May 2023