Minderung von Treibhausgasemissionen und Energieeinsparung durch klimaoptimierte Produktionssysteme in der Tierhaltung
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie zu klimaoptimierten Produktionssystemen in der Tierhaltung forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Ihren Maßnahmen zum Wissenstransfer zur Minderung von THG-Emissionen und zur Energieeinsparung. Die Förderung erfolgt in 3 Modulen.
In den Modulen A und B werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert und in Modul C inter- und transdisziplinäre Vorhaben sowie Maßnahmen zum Wissenstransfer zu sozioökonomischen Fragestellungen. Eine Förderung ist bei folgenden exemplarisch gelisteten Fördergegenstände möglich:
- Modul A und B:
- optimiertes Wirtschaftsdüngermanagement zur Vermeidung von THG-Emissionen bei der Lagerung
- baulich-technischen bzw. verfahrenstechnischen Maßnahmen
- verbesserte Energienutzung
- angepasste Fütterungsstrategien und -konzepte bei allen Nutztieren
- züchterische Maßnahmen
- Modul C:
- einzelbetriebliche ökonomische Fragestellungen
- einzelbetriebliche soziale Fragestellungen
- (Agrar-)strukturelle Fragestellungen
- gesellschaftliche Fragestellungen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Reichen Sie Ihre Skizze bitte bis spätestens 22.6.2023, 12.00 Uhr, ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben im Modul A weist eine hohe Praxisrelevanz auf und Sie erwarten verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern. Zudem können Sie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.
- Die Antragstellenden zeichnen sich durch Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
- Sie stellen die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss der Projektförderung in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung.
- Sie veröffentlichen die Ergebnisse des Projektes in einer wissenschaftlichen Zeitschrift so, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff ( Open Access ) auf den Beitrag möglich ist.
Vorhaben, die den Fördergegenstand eines bestimmten Moduls ansprechen, sind von einer Förderung in den jeweils anderen Modulen ausgeschlossen.