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Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Organizational Support and Development Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie an einer internationalen oder überregionalen Messe oder Ausstellung in Deutschland teilnehmen und dort über die nachhaltige Landwirtschaft und ihre Erzeugnisse fachlich informieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen in Deutschland.

Sie können einen Zuschuss für Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft und zu ihren Erzeugnissen erhalten. Die Maßnahmen sollen die sonstigen im BÖLN durchgeführten Aktivitäten ergänzen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und darf höchstens EUR 77.000 pro Gemeinschaftsstand decken. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen den Betrag von mindestens EUR 2.000 übersteigen.

Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung im Programm „Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland und
  • überregional tätige Verbände, Vereine und Stiftungen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.

Sie legen eine genaue Beschreibung und Begründung des Projektes vor.

Sie verfügen über die notwendige Qualifikation sowie ausreichende personelle und materielle Kapazitäten.

Sie können entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Projekte nachweisen.

Die durchgängige personelle Besetzung des Einzelstands beziehungsweise bei Gemeinschaftsständen jedes einzelnen Ausstellungsbereichs ist während der gesamten Messedauer gewährleistet.

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20 April 2023