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LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
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Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie modellhafte Projekte zur Kombination von Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäusern in ländlichen Kommunen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihr modellhaftes Projekt, das Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäuser in ländlichen Kommunen der Bundesrepublik Deutschland mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kombiniert.

Das BMEL fördert Einzel- und Verbundprojekte in 2 Phasen:

  • Konzeptionsphase: Sie erstellen Konzepte mit einem modellhaften Ansatz mit passgenauen Lösungen für die Kommune, die auf die Bedarfe der lokalen Bevölkerung zugeschnitten sind. Förderfähig sind sowohl Projekte, die eine Mobilitätsstation an ein bestehendes Mehrfunktionshaus anschließen oder auch als Kombination eines neuen Mehrfunktionshauses mit einer Mobilitätsstation.
  • Initialisierungsphase: Förderfähig sind Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Projektkoordination.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und in der

  • Konzeptionsphase maximal EUR 75.000 pro Konzept für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten,
  • Initialisierungsphase maximal EUR 200.000 je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist in der Konzeptionsphase zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Für die 2. Verfahrensstufe der Konzeptionsphase und für die Initialisierungsphase werden weitere Informationen später zugänglich gemacht.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis zum 30.11.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für die Konzeptionsphase
    • Gemeinden und Landkreise sowie andere Gemeindeverbände in Deutschland,
  • für die Initialisierungsphase
    • natürliche und juristische Personen,
    • Personengemeinschaften, zum Beispiel Vereine, rechtsfähige Verbände, privatrechtliche Organisationen, Unternehmen, Gemeinden und Landkreise sowie andere Gemeindeverbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Niederlassung in Deutschland.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben in Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in Ausnahmefällen auch mit bis zu 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern um beziehungsweise Ihr Projekt wird dort schwerpunktmäßig wirken.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) und seinen Beauftragten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

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04 November 2023