Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie als Fischereiunternehmen von erheblich gestiegenen Betriebskosten wegen der wirtschaftlichen Folgen aus der Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Fischereiunternehmen aufgrund der gestiegenen Betriebskosten infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Kleinbeihilfen.
Gefördert werden Fischereiunternehmen,
- die im Jahr 2022 fischereilich aktiv waren und
- im Jahr 2023 fischereilich aktiv sind oder noch fischereilich aktiv werden.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss in Höhe eines Pauschalbetrags pro Fischereifahrzeug im Zeitraum vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023.
Der Pauschalbetrag wird für ein Fahrzeug gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Betriebskosten, die nach Berechnungen des Johann Heinrich von Thünen-Instituts entstehen.
- Pro Fischereiunternehmen erhalten Sie maximal EUR 75.000.
- Bei mehreren Fischerifahrzeugen erhalten Sie maximal EUR 300.000 für Ihr Fischereiunternehmen.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Fristen
Ihren Antrag stellen Sie bitte bis spätestens 31.10.2023.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Seefischerei, die ihre Geschäftstätigkeit im Haupterwerb ausüben und unter deutscher Flagge fahren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsstellende müssen ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Ihr Fischereiunternehmen muss in der deutschen Fischereifahrzeugkartei geführt werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Fischereiunternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder die gegen Rechtsvorschriften der EU verstoßen haben.