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Innovationen zur Optimierung und Erweiterung von Agri-Photovoltaik-Systemen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie zu Innovationen und zum Wissenstransfer im Bereich von Agri-Photovoltaik-Systemen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Ihren Maßnahmen zum Wissenstransfer zu Agri-Photovoltaik-Systemen.

Die Förderung ist in 2 Modulen möglich. Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die zur Optimierung und Erweiterung von Agri-PV-Systemen beitragen sowie zu sozioökonomischen Fragestellungen, die mit der Minderung von THG-Emissionen durch Agri-Photovoltaik-Systeme in Zusammenhang stehen. Die folgenden exemplarisch gelisteten Fördergegenstände sind möglich:

  • Modul A –Technologie:
    • Entwicklung und Erprobung neuer Modul- und Zelltechnologien, beispielsweise wellenlängenspezifisch arbeitende Photovoltaik-Zellen,
    • Entwicklung leicht rückbaubarer und möglichst wenig invasiver Sockelsysteme sowie konstruktive Verbesserungen der Unterkonstruktion,
    • Einbindung von Agri-Photovoltaik in ein Wassermanagement sowie eine Wasserrückführung mit effizienten Bewässerungstechnologien und Maßnahmen zur Erhöhung der Wassernutzungseffizienz,
    • intelligente Einbindung elektronisch betriebener Arbeitsgeräte und Anlagen,
  • Modul A – Anbaukulturen und Anbautechniken:
    • Untersuchungen zur Verschattungstoleranz insbesondere hinsichtlich Ertrag und Qualität verschiedener Kulturen und Sorten dieser Kulturpflanzenarten sowie Untersuchungen zur Schutzfunktion von Agri-Photovoltaik-Anlagen für die jeweiligen Kulturen,
    • Untersuchungen zum Einfluss auf das Mikroklima und die Verbreitung von Krankheiten, Schadinsekten und deren Antagonisten sowie die Entwicklung Agri-Photovoltaik-spezifischer Kontrollstrategien und Pflanzenschutzmaßnahmen,
    • Untersuchungen zum Einfluss auf das Bodenleben und die Humusbildung sowie die Entwicklung Agri-Photovoltaik-spezifischer sowie ressourcen- und bodenschonender Bearbeitungs- und Düngemaßnahmen,
    • Untersuchungen zum Einfluss auf die Biodiversität und Nutzung möglicher Optimierungspotentiale,
    • Maßnahmen zur Erhöhung des Stromertrages bei bifazialen Modulen insbesondere im Winter durch Vermeidung von kahlen Böden,
  • Modul B – Sozioökonomische Fragestellungen:
    • Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie Studien zu möglichen Nutzungskonzepten und der Integration in bestehende einzelbetriebliche Strukturen sowie Handlungsempfehlungen,
    • Analysen zur Erarbeitung von Konzepten für eine bessere Einbindung und Akzeptanz der anliegenden Bevölkerung,
    • Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis; Analyse der Beratungsangebote bezüglich Agri-Photovoltaik für interessierte Betriebe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Projektlaufzeit von maximal 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Skizze bitte bis spätestens 7.6.2023, 12.00 Uhr, ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen:

  • Unternehmen,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben weist eine hohe Praxisrelevanz auf und Sie erwarten verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern.
  • Sie können Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.
  • Sie streben Ergebnisse an, die einen maßgeblichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten.
  • Sie geben zum Projektstart und -ende den Technologiereifegrad ( Technology Readiness Level) an.
  • Die Antragstellenden zeichnen sich durch Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
  • Sie stellen die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss der Projektförderung in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung.
  • Sie veröffentlichen die Ergebnisse des Projektes in einer wissenschaftlichen Zeitschrift so, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff ( Open Access ) auf den Beitrag möglich ist.
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24 May 2023