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Innovationen zur mobilen Schlachtung

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation Social Sciences
Overview

Kurztext

Wenn Sie innovative Projekte zum Ausbau der mobilen Schlachtung in Deutschland entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Ihre Entwicklungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zum Ausbau der mobilen Schlachtung in Deutschland.

Gefördert werden innovative Vorhaben zum Einsatz von teil- und vollmobilen Schlachteinheiten im Herkunftsbetrieb beziehungsweise auf der Weide als Einzel- oder Kombinationsmaßnahmen beispielsweise zu folgenden Bereichen:

  • Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Verfahren bei der mobilen Schlachtung mit dem Ziel der Vermeidung beziehungsweise Minimierung von prämortalen Stressfaktoren,
  • Entwicklungen zur Untersuchung der Produkt- und Fleischqualität zur teil- und vollmobilen Schlachtung im Vergleich zu bereits vorhandenen Schlachtverfahren,
  • Entwicklung von mobilen Geräten zur Bestimmung der Schlachtkörperausbeute und von digitalen Lösungsansätzen zur Übermittlung der Fleischqualitätsparameter von der Metzgerin und vom Metzger zur Landwirtin und zum Landwirt,
  • Entwicklungen und Optimierungen von Managementsystemen, speziell im Bereich Vermarktungsmöglichkeiten,
  • Neuentwicklung und Verbesserung der bereits auf dem Markt vorhandenen teil- beziehungsweise vollmobilen Schlachteinheiten, mobilen Fixiereinheiten beziehungsweise Betäubungsbuchten sowie schnell aufbaubaren Fangelemente,
  • Verbesserungen und Optimierungen der Ablaufprozesse und somit der praktischen Umsetzbarkeit auf den Betrieben,
  • Entwicklung von Vermarktungsstrategien von Qualitätsfleisch über mobile Schlachtung und die damit verbundene Steigerung der Wirtschaftlichkeit,
  • Entwicklung von digitalen Lösungsansätzen für eine bessere Vernetzung der einzelnen Akteure zur Verbesserung/Vereinfachung der Zusammenarbeit durch Schaffung zentraler Schnittstellen bei der mobilen Schlachtung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Kleine Unternehmen erhalten maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung.
  • Mittlere Unternehmen erhalten maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und maximal 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung.
  • Großunternehmen erhalten maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung.
  • Forschungseinrichtungen erhalten maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 6.4.2023, 12:00 Uhr ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Teilnehmende besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Vernetzungs- und Transfervorhaben und beteiligen sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen.
  • Sie stellen Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereit.
  • Sie können grundsätzlich eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nachweisen.
  • Sie stellen die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung.
  • Sie veröffentlichen die Ergebnisse des Projektes in einer wissenschaftlichen Zeitschrift so, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff ( Open Access ) auf den Beitrag möglich ist.
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20 April 2023