|GRANTWAY
EN

Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
For profit
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation Social Sciences
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Bereich innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen forschen und entwickeln und damit einen Beitrag zur nachhaltigeren Ernährung leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung für eine nachhaltigere Ernährung.

Die folgenden Bereiche stehen im Vordergrund:

  • Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz, um eine gesundheitsfördernde, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährung zu erleichtern:
    • innovative Ansätze für eine nachhaltige und kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung, innovative Gamifications-Ansätze,
    • Erprobungsprojekte, beispielsweise in Form sogenannter Reallabore,
    • innovative Gestaltung der Umgebung von Kauf- und Essensentscheidungen mittels Nudges, Trigger für implizite Lernprozesse oder Priming-Effekten,
    • innovative Technologien und innovative Maßnahmen im Bereich der Essumgebung, beispielsweise Erprobung von Maßnahmen zur Verringerung beziehungsweise Vermeidung des Portionsgrößeneffektes,
    • innovative Konzepte/Maßnahmen, die geeignet sind, Barrieren, denen Menschen mit Beeinträchtigungen bei ihren Kauf- und Essensentscheidungen begegnen, zu vermindern,
    • innovative Konzepte/Maßnahmen zur Anpassung des Lebensmittelkonsums an den täglichen Bedarf,
    • Innovationen durch Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der nachhaltigen (Weiter-)Entwicklung von Menüs, Speiseplänen, Mahlzeiten oder Produkten. Im Vordergrund sollten möglichst gering verarbeitete Produkte auf pflanzlicher Basis stehen.
  • Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette (Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung [inklusive Gemeinschaftsverpflegung], private Haushalte) durch Innovationen:
    • Schonung von Ressourcen durch Innovationen bei der Primärproduktion und Verarbeitung beziehungsweise in der Zubereitung,
    • innovative Verwendung/Verwertung von Nebenströmen oder Reststoffen aus der Verarbeitung/Zubereitung im Sinne eines Stoffkreislaufes,
    • Innovationen im Bereich der Prozess-, Logistik- und Kühlketten im Groß- und Einzelhandel, beispielsweise durch Logistik-, Software-, Planungs- oder Belieferungssysteme, die sich an Nachhaltigkeitskriterien orientieren, oder Methoden/Konzepte für Personalschulungen zur Reduktion von Planungsfehlern und zur Verringerung von Lebensmittelabfällen,
    • innovative Management-Konzepte oder -Maßnahmen, die geeignet sind, Lebensmittelabfälle im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung zu verringern oder zu vermeiden,
    • Innovationen, die geeignet sind, Lebensmittelabfälle im Bereich der privaten Haushalte zu verringern oder zu vermeiden, beispielsweise förderliche Ernährungsumgebungen, Applikationen zur (digitalen) Vermittlung von Kompetenzen hinsichtlich des Einkaufsverhaltens, der Lagerung und des Verderbs von Lebensmitteln oder von Feedback zum Verbrauchsverhalten. Die Anwendung von Bürgerbeteiligungsformaten ( Citizen Science ) ist denkbar.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Ihre Skizzen reichen Sie bitte bis spätestens 28.2.2023, 12.00 Uhr, ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben weist eine hohe Praxisrelevanz auf und lässt Erkenntnisse und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten.
  • Ihr Projekt wird zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen und kann Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.
  • Sie beteiligen die Wirtschaft substanziell an dem Projekt.
  • Sie können zum Projektstart und Projektende den Technologiereifegrad ( Technology Readiness Level [TRL]) angeben.
  • Sie stellen die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung.
  • Sie veröffentlichen die Ergebnisse des Projektes in einer wissenschaftlichen Zeitschrift so, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff ( Open Access ) auf den Beitrag möglich ist.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
20 April 2023