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Innovationen für eine nachhaltige, klima- und umweltschonende Aquakultur

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Aquakulturen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Projeken, die der Erhaltung, der Stabilisierung oder auch dem Ausbau vorhandener Aquakulturkapazitäten dienen. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an den Nationalen Strategieplan Aquakultur (NASTAQ).

Gefördert werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Relevanz und Einfluss auf nachhaltigen Konsum und gesellschaftliche Anerkennung des Sektors,
  • Bestands- und Produktionssystemmanagement,
  • Optimierung von Nährstoffkreisläufen und Anpassung an sich verändernde klimatische Bedingungen,
  • Tiergesundheit und -monitoring,
  • Zucht und Reproduktion,
  • Förderung der Algenaquakultur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Skizze bitte bis spätestens 20.4.2023, 12.00 Uhr, ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben weist eine hohe Praxisrelevanz auf sowie einen Verwertungsplan mit konkreten Verwertungszielen der Forschungsergebnisse.
  • Die Antragstellenden zeichnen sich durch Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
  • Einschlägige Vorleistungen der Antragstellenden sowie Ressourcen zur Durchführung des Vorhabens sind vorhanden.
  • Sie stellen die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss der Projektförderung in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung.
  • Sie veröffentlichen die Ergebnisse des Projektes in einer wissenschaftlichen Zeitschrift so, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff ( Open Access ) auf den Beitrag möglich ist.
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20 April 2023