Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie innovative Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei der Konkretisierung Ihrer Projektideen im Rahmen einer Initialisierungs- und Vorbereitungsphase.
Sie erhalten die Förderung für vorbereitende Maßnahmen zu den folgenden Themengebieten:
- innovative Kooperationsformen bei Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel,
- innovative Logistikansätze beim Absatz regionaler Lebensmittel,
- Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit regionalen Lebensmitteln,
- innovativ regional ausgewiesene verarbeitete Lebensmittel zur Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Förderzeitraum von maximal 15 Monaten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal EUR 70.000 je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 21.8.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen oder Personengesellschaften, beispielsweise
- eingetragene Vereine,
- Stiftungen,
- Genossenschaften,
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
- privatrechtliche Organisationen,
- Unternehmen,
- Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Niederlassung in Deutschland.
- Sie richten Ihre Maßnahmen auf die ländlichen Räume in Deutschland aus, dies bedeutet, die Maßnahmen werden in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umgesetzt beziehungsweise wirken dort schwerpunktmäßig.
- Ihre Projektidee deckt eine möglichst breite regionale Vielfalt ab sowie unterschiedliche Bedarfe und strukturelle Rahmenbedingungen.
- Sie sind als Zuwendungsempfangende verpflichtet, Maßnahmen und Erkenntnisse transparent zu machen und dem Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung beziehungsweise dessen Beauftragten die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Sie sind als Unternehmen sowie sonstige juristische Personen von der Förderung ausgeschlossen, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.