Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Weinsektor
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie in Drittlandsmärkten über deutsche Weine oder Verbraucherinnen und Verbraucher über Weinkonsum und Herkunftsgebiete informieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Europäische Union unterstützt Sie bei der Durchführung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sowie Verbraucherinformationsmaßnahmen im Weinsektor.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Markt- und Potenzialstudien auf Drittlandsmärkten zur Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten:
- Studien zur Produkteinführung von Weinen,
- Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen einschließlich Imagekampagnen, die darauf ausgerichtet sind, die Vorzüge von Prädikats-, Qualitäts- und Landweinen in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit und/oder Umweltfreundlichkeit hervorzuheben,
- Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Gastronomie und Handel,
- Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, insbesondere durch die Einrichtung von Ständen,
- Informationsveranstaltungen und/oder Informationsreisen für Multiplikatoren (Journalisten, Gastronomie, Handel, Importeure) und Fachpublikum etc. in Drittlandsmärkten,
- Informationsveranstaltungen und/oder Informationsreisen in Deutschland für Multiplikatoren (Journalisten, Gastronomie, Handel, Importeure) und Fachpublikum etc. aus Drittlandsmärkten,
- Studien zur Bewertung der Ergebnisse von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen.
- Durchführung von Verbraucherinformationsmaßnahmen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten zu den Themen
- Verantwortungsvoller Weinkonsum und die mit Alkohol verbundenen Gefahren,
- Unionsregelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben, insbesondere die Bedingungen und Auswirkungen, im Zusammenhang mit der besonderen Qualität, dem Ansehen oder anderen Eigenschaften des Weins aufgrund seines besonderen geografischen Umfelds oder Ursprungs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Projektvorschlag reichen Sie bitte bei der nationalen Stelle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Projektvorschlag bitte bis zum 30.4.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Berufsverbände,
- Weinerzeugerorganisationen,
- Vereinigungen von Weinerzeugerorganisationen,
- vorübergehende oder dauerhafte Zusammenschlüsse von 2 oder mehr Erzeugerinnen oder Erzeugern,
- Branchenverbände,
- eine von einem Mitgliedstaat bestimmte Einrichtung des öffentlichen Rechts sowie
- für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern auch privatwirtschaftliche Unternehmen.
Weitere Voraussetzungen:
- Für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen:
- Ihre Programmvorschläge müssen sich auf eine einheitliche Absatzförderung der Erzeugnisse aus den deutschen Weinbaugebieten beziehen.
- Die Erzeugnisse sind zum Direktverbrauch bestimmt.
- Für die Erzeugnisse bestehen Ausfuhrmöglichkeiten beziehungsweise potenzielle neue Absatzmöglichkeiten auf den betreffenden Drittlandsmärkten.
- Verbraucherinformationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten:
- Sie können die Maßnahmen und die veranschlagten Kosten eindeutig definieren.
- Ihre Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten beruhen auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten.
- Ihre Maßnahmen sind mit der Vorgehensweise der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörde in dem Mitgliedstaat vereinbar.