Information von Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden pädagogischen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie Verbraucherinnen und Verbraucher über Bioprodukte und deren Einsatz informieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Bund unterstützt Maßnahmen, die der Information von Verbrauchern über die folgenden Themen dienen: Besonderheiten des ökologischen Landbaus sowie die regionale Wertschöpfung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Diese Maßnahmen können insbesondere Informationskampagnen, Veranstaltungen mit Informationscharakter und Medien, die der Information dienen, sein.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die wegweisende Beispiele darstellen und folgende Inhalte vermitteln:
- rechtliche Grundlagen, insbesondere EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, für die ökologische Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung,
- aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus in Deutschland und in der jeweiligen Region,
- Art und Weise der Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und Beispiele für tragfähige Partnerschaften in der Wertschöpfungskette,
- Wirkung solcher Partnerschaften für die jeweilige Region, zum Beispiel auf Arbeitsplätze und Identifikation durch regionale Spezialitäten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.
Die Bagatellgrenze für Ihr Vorhaben liegt bei EUR 30.000.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Bis auf mit Haushaltsmitteln des Bundes können Sie diesen Zuschuss mit weiteren öffentlichen Mitteln kombinieren.
Das Förderprogramm ist Teil des „Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)“. Zurzeit umfasst dieses Programm 2 Bereiche: Informations- und Forschungsmanagement. Beachten Sie bitte, dass es für jeden Bereich und die jeweiligen Unterthemen eigene Richtlinien gibt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Verbandsgemeinden,
- Landkreise,
- Bezirke sowie
- Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- In Verbundprojekten sind auch Universitäten und Fachhochschulen, Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland förderfähig.
- Sie müssen Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen haben und dies nachweisen.
- Bei Ihrem Vorhaben sollen Sie auf eine transparente, unternehmensneutrale und differenzierende Kommunikation der Inhalte achten.
- Mit Ihrer Maßnahme müssen Sie die anderen Maßnahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL)“ ergänzen. Dies gilt insbesondere für die Information der Verbraucher zum ökologischen Landbau.
- Für Ihr Verbundprojekt müssen Sie einen Projektkoordinator benennen, der der BLE in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung steht.