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Information von Verbrauchern über eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft und deren Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderun

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Germany
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt über nachhaltig erzeugte Lebensmittel informieren und damit auch eine Absatzsteigerung Ihrer Produkte erreichen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund fördert Sie mit einem Zuschuss zu Maßnahmen, die auf die Information von Verbrauchern und eine damit verbundene Absatzförderung Ihrer Erzeugnisse nachhaltiger Landwirtschaft abzielen. Damit soll verstärkt auf die besondere Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Qualität dieser Lebensmittel aufmerksam gemacht werden.

Sie erhalten den Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze für Ihre Maßnahme liegt bei EUR 50.000.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Das Förderprogramm ist Teil des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), das noch weitere Förderprogramme in den Bereichen Informations- und Forschungsmanagement bietet.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Projektantrag bitte bis zum 31.5.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss zu Maßnahmen zur Information von Verbrauchern über eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft und deren Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Unternehmen, Verbände, Vereine oder Stiftungen, die überregional tätig sind.

Sie müssen für Ihr Vorhaben und die Bewilligung des Zuschusses Folgendes nachweisen:

  • Erfahrungen bei vergleichbaren Maßnahmen,
  • notwendige Qualifikationen,
  • ausreichend personelle sowie materielle Kapazitäten.

Ihre geplante Maßnahme muss die übrigen Maßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau, insbesondere zur Information von Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen, ergänzen.

Die Maßnahmen müssen zentral koordiniert sein.

Sie müssen eine umfassende Beschreibung und Begründung des Projekts vorlegen, aus denen Zielsetzung, Konzeption, Dauer, Projektbeteiligte und der geplante finanzielle Umfang hervorgehen.

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20 April 2023