Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie in einem internationalen Konsortium zum Thema Welternährung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei internationalen Forschungsvorhaben, die der weltweiten Ernährungssicherung dienen. Sie erhalten die Förderung für
- internationale Forschungskooperationen zur Welternährung,
- den bilateralen Wissenschaftleraustausch zum Aufbau und zur Pflege von Wissenschaftspartnerschaften sowie
- internationale Forschungskooperationen auf Grundlage bilateraler Abkommen mit ausgewählten Partnerländern.
Gefördert werden Forschungskonsortien zu folgenden Themen:
- Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort,
- Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten in der Kette von der Produktion bis zum Verbraucher,
- Lebensmittelsicherheit und -qualität (Produkt- und Prozessqualität) in der Wertschöpfungskette,
- Aufbau und Optimierung von Wertschöpfungsketten vor Ort, auch durch Erzeugergenossenschaften,
- Ernährungsqualität und Reduzierung von verstecktem Hunger,
- Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung,
- Bildungs- und Beratungssysteme sowie neue Informations- und Kommunikationstechnologien in der Land- und Ernährungswirtschaft,
- Verbesserung der Ernährungssicherung vor Ort durch Nutzung übergreifender Systemansätze.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab. Sie können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bekommen.
Ihren Antrag stellen Sie nach besonderer Bekanntmachung fristgerecht bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL,
- deutsche Universitäten oder außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungsinstitute,
- Nichtregierungsorganisationen,
- Vereine,
- Stiftungen mit gemeinnützigem Charakter,
- Genossenschaften sowie
- Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- An Ihrem Forschungskonsortium muss mindestens eine deutsche Einrichtung als Koordinatorin und mindestens eine Einrichtung aus mindestens einem Partnerland beteiligt sein.
- Die deutsche Einrichtung muss zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt und geeignet sein sowie über das notwendige Wissen und die Infrastruktur verfügen, um eine Weiterleitung ordnungsgemäß durchführen zu können.
- Die ausländischen Partnerinnen und Partner müssen Forschungseinrichtungen in der Zielregion bzw. im Partnerland sein, in dem die Forschung umgesetzt werden soll.
- Die Arbeiten im Projekt sind dem jeweiligen Forschungsansatz angemessen und sachgerecht auf die deutschen Partnerinnen und Partner und diejenigen in den Partnerländern zu verteilen.