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Forschungsvorhaben zur Interoperabilität in der Landwirtschaft bei Anwendungsfällen für die Außen- und Innenwirtschaft und entlang der Wertschöpfu

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation Social Sciences
Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie digitale Projekte zur Interoperabilität in der Landwirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren Vorhaben, die Interoperabilität in der Landwirtschaft zu einem Gesamtkonzept auf betrieblicher Ebene und darüber hinaus zusammenzufügen. Dies betrifft den Bereich der Landwirtschaft und auch vor- und nachgelagerten Bereiche .

Sie erhalten die Förderung für innovative Einzel- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Schwerpunte im Themenfeld Interoperabilität können die im Folgenden beispielhaft genannten Inhalte als Anwendungsfälle sein:

  • Übertragung von Daten per moderner Kommunikations- und Informationstechniken insbesondere neuer Mobilfunktechniken,
  • Übertragung von Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg,
  • Stärkung bestehender sowie Etablierung neuer, einheitlicher Standards für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen, wie Maschinen, Automaten und Fahrzeugen, untereinander sowie zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage,
  • Entwicklung von Gesamtkonzepten und Umsetzung von Anwendungsfällen zur Förderung der Interoperabilität mit dem Ziel der Ressourceneffizienz,
  • Monitoring, Managementmaßnahmen und Versorgungssysteme in der Tierhaltung sowie synergetische Nutzung von KI und Interoperabilität zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit,
  • Anwendungsfälle zum Informationsaustausch von Datenräumen und Datenplattformen,
  • Evaluation der Sicherheit von Kommunikationssystemen und der Reduzierung möglicher Folgen von Systemausfällen beispielsweise durch Sicherungs- und Sicherheitssysteme,
  • Einbindung von vertrauenswürdigen Dritten.

Das BMEL fördert gegebenenfalls auch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben, welches die Fördermaßnahme begleitet. Das Vernetzungs- und Transfervorhaben übernimmt übergeordnete organisatorische und fachliche Aufgaben sowie den Wissenstransfer und wird im nicht wirtschaftlichen Bereich durchgeführt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt

  • für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 27.10.2023 um 12:00 Uhr ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche und juristische Personen,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird. Davon ausgenommen ist das Vernetzungs- und Transfervorhaben.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Niederlassung oder Ihren Sitz in Deutschland.
  • Es besteht ein großes Bundesinteresse, dass Sie Ihr Vorhaben durchführen.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einem geplanten Vernetzungs- und Transfervorhaben.

Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder dazu verpflichtet sind sowie einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind.

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30 October 2023