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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein Forschungsprojekt in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie beim Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einschließlich der Aquakultur.

Sie erhalten einen Zuschuss für

  • grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte,
  • praxisorientierte Projekte und
  • den Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen sowie bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Folgende Bereiche des ökologischen Landbaus werden gefördert:

  • übergreifende Themen,
  • ökologischer Pflanzenbau,
  • ökologische Tierhaltung,
  • Qualität, Verarbeitung, Lagerung, Logistik, Vermarktung und Sicherheit ökologisch erzeugter Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette,
  • Ernährung,
  • rechtliche und politische Rahmenbedingungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Projektskizzen können Sie im Rahmen aktueller Bekanntmachungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen
    • ein Vorhaben von erheblichem Bundesinteresse durchführen, das neuartig ist und gegenüber herkömmlichen Verfahren einen erheblichen Vorteil verspricht,
    • über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben verfügen,
    • den Wissenstransfer Ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis gewährleisten oder zumindest einen möglichen Technologietransfer aufzeigen.
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04 November 2023