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Forschung und Innovationen für den Klimaschutz in der Landwirtschaft

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
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Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie Innovationen zu klimafreundlichen Technologien in der Landwirtschaft entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren Projekten zu klimafreundlichen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der landwirtschaftlichen Primärproduktion bis zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Gefördert werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung vor allem in den folgenden Bereichen:

  • THG-Emissionsminderung und Energieeinsparung durch alternative Antriebstechniken ohne fossile Kraftstoffe,
  • THG-Emissionsminderung und Energieeinsparung durch technische Ansätze in der Pflanzenproduktion im Freiland und im geschützten Anbau, in der Lagerung und der Verarbeitung,
  • THG-Emissionsminderung und Energieeinsparung durch Klimaoptimierung der Produktionssysteme in der Tierhaltung, einschließlich der Lagerung tierischer Reststoffe (vor allem Gülle, Mist).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Skizze bitte bis spätestens 15.6.2023, 12.00 Uhr, ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben weist eine hohe Praxisrelevanz auf sowie einen Verwertungsplan mit konkreten Verwertungszielen der Forschungsergebnisse.
  • Die Antragstellenden zeichnen sich durch Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
  • Sie stellen die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss der Projektförderung in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung.
  • Sie veröffentlichen die Ergebnisse des Projektes in einer wissenschaftlichen Zeitschrift so, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff ( Open Access ) auf den Beitrag möglich ist.
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24 May 2023