Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau – Teil B – Erneuerbare Energieerzeugung
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen in der Landwirtschaft oder im Gartenbau Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die die Energieeffizienz in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen oder in Ihrem Unternehmen im Gartenbau steigern oder auch CO2-Emissionen aus der direkten Energienutzung mindern können. Dies können beispielsweise Beratungen sein sowie Ihre Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, wenn diese CO2-Emissionen im Produktionsprozess landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse reduzieren.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
- Beratung und die Erstellung von einem CO2-Einsparkonzept B
- Investitionsmaßnahmen:
- Einzelmaßnahmen, beispielsweise Reifendruckregelanlagen, die der CO2-Einsparung bei der mobilen Energienutzung dienen, insbesondere bei Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sowie alternative Antriebssysteme für Landmaschinen
- erneuerbare Energieerzeugung
- Verbindungsleitungen und Verteilnetze für die Weitergabe energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte
Für Ihre Beratung wählen Sie bitte eine von der BLE zugelassene sachverständige Person.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Beratungen und CO2-Einsparkonzept B: 80 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal EUR 7.500 EUR und bei Verbundvorhaben maximal EUR 10.000,
- CO2-Einsparinvestitionen:
- Einzelmaßnahmen: normalerweise 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- Einzelmaßnahmen mit alternativen Antriebssystemen für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung: 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- erneuerbare Energieerzeugung sowie Verbindungsleitungen und Verteilnetze für die Weitergabe energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 2 Millionen je Antrag und für große Vorhaben bis zu EUR 5 Millionen.
- Die maximale Förderung für CO2-Einsparinvestitionen in erneuerbare Energieerzeugung sowie Verbindungsleitungen und Verteilnetze ist auf einen Betrag von EUR 900,00 pro jährlich eingesparte Tonne CO2-begrenzt.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie
- für investive Maßnahmen gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmen, die Dienstleistungen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte für landwirtschaftliche Unternehmen anbieten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Investitionsmaßnahmen müssen die vorgegebenen technischen Effizienzkriterien erreichen.
- Sie betreiben die technischen Anlagen und Einrichtungen, Maschinen und Geräte mindestens 5 Jahre dem Zweck entsprechend.
- Für Beratungen gilt, dass diese von einer dafür zugelassenen, unabhängigen und sachverständigen Person durchgeführt werden müssen. Diese muss die Beratung hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral sowie keiner bestimmten Technologie zugeordnet gestalten.
- Die spezifischen Vorgaben für ein CO2-Einsparkonzept müssen erfüllt werden.
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Deutschland durchführen.
Nicht gefördert werden unter anderem
- Kommunen und kommunale Unternehmen,
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,
- Unternehmen in Schwierkeiten.