Digitale Experimentierfelder als Zukunftsbetriebe zum Klimaschutz in der Landwirtschaft
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie digitale Projekte durchführen, die zur Minderung von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren Vorhaben zur Entwicklung von digitalen Verfahren, Strategien und Systemen, die zur Minderung von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft beitragen.
Sie bekommen die Förderung, wenn Sie innovative Zukunftsbetriebe zur Digitalisierung der Landwirtschaft entwickeln. Das Schwerpunktthema ist der Klimaschutz. Sie erforschen, entwickeln, erproben und zeigen in der Praxis, wie eine digital gestützte, nachhaltige, klimaeffiziente Landwirtschaft mittelfristig aussehen könnte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.
Für die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder Kosten können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Skizze bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Skizze bitte bis spätestens 1.9.2023, 12.00 Uhr, ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Sinne des FuEuI-Unionsrahmens, insbesondere
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Vereine und Verbände,
- Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und
- Gebietskörperschaften.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung des Projekts.
- In Ihrem Verbundprojekt werden die Aufgaben von allen Teilnehmenden abgestimmt, arbeitsteilig und interdisziplinär bearbeitet.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie machen die Informationen und Angebote aus Ihrem geförderten Projekt öffentlich zugänglich.
- Wissen, Ergebnisse und Erkenntnisse stellen Sie allen Unternehmen und Akteurinnen und Akteuren kostenfrei zur Verfügung.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einem geplanten Vernetzungs- und Transfervorhaben.