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Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Summary
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For profit
Public sector
Germany
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Bio-Lebensmittel einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden externen Beratungskosten erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Sie als Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), wenn Sie Bio-Lebensmittel einsetzen.

Gefördert werden externe Beratungen. Die Beratungen können sich auf die Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln beziehen oder auch auf die Erweiterung Ihres Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln. Es können auch zusätzliche Beratungsinhalte gefördert werden, beispielsweise Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen:

  • Vermeidung von weiteren Abfällen,
  • Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung,
  • Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,
  • besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes,
  • Treibhausgas-Neutralität,
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der AHK grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Beratungskosten,
  • für Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, maximal 90 Prozent der Beratungskosten,
  • insgesamt mindestens EUR 1.500 und maximal EUR 35.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 2 Monate vor der 1. Beratung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen und
  • öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.
  • Ihre Beratung wird von externen selbstständigen Beratenden oder einem Beratungsunternehmen durchgeführt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen.
  • Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides haben Sie noch nicht mit der Beratung begonnen.
  • Den Inhalt der Beratung sowie die wesentlichen Ergebnisse hält der Berater oder die Beraterin in einem Kurzbericht fest.
  • Sie dürfen kein Insolvenzverfahren beantragt haben.
  • Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.
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04 November 2023