Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen vor und während einer Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie sich als konventionell wirtschaftende Landwirtin oder wirtschaftender Landwirt zu einer Umstellung Ihres Betriebs auf eine ökologische Produktionsweise beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden externen Beratungskosten erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL)“ nicht ökologisch wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte und Aquakulturunternehmen, die sich wegen einer möglichen Umstellung auf den ökologischen Landbau beziehungsweise die ökologische Aquakultur umfassend und individuell beraten lassen wollen.
Sie erhalten die Förderung für
- Beratungen zur Orientierung im Hinblick auf eine mögliche Umstellung des Unternehmens,
- produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratungen während der Umstellungsphase sowie
- Beratungen zur Übernahme von bereits umgestellten ökologisch wirtschaftenden Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal EUR 4.000 je nach Art der Beratung.
Der Zuschuss kann jeweils einmalig für die Umstellungsberatung, die Beratung während der Umstellungsphase und für die Beratung bei Betriebsübernahme gewährt werden.
Ihren Antrag richten Sie zu dem festgesetzten Termin an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Fristen
Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens 30.6.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Umstellungsberatung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Primärproduktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und aquakultureller Erzeugnisse gemäß KMU-Definition der EU.
Ihre Betriebsstätte ist in Deutschland.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen und ist als anerkannte Beraterin/anerkannter Berater von der Bewilligungsbehörde gelistet.
Die Beratung darf nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Sie dürfen keinen Insolvenzverfahren beantragt haben.
Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.