Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kurztext
Wenn Sie Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche.
Sie erhalten die Förderung für Drohnen mit
- Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
- einer Mindestflugzeit von 20 Minuten und einer
- Home-Return-Funktion.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal EUR 4.000 pro Drohne. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 2 Drohnen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie bitte Ihre Interessenbekundung (Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn) online an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Sie erhalten nach der Online-Absendung der vollständigen Unterlagen eine automatisierte Eingangsbestätigung. In der 2. Stufe können Sie Ihren Antrag auf Auszahlung der Zuwendung stellen, nachdem Sie das Gerät erworben haben.
Fristen
- Reichen Sie Ihre Interessenbekundung bitte bis spätestens 30.6.2023 ein.
- Ihren Antrag auf Auszahlung der Zuwendung reichen Sie bitte bis spätestens 1.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- eingetragene Kreisjagdvereine,
- Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder
- andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, die laut ihrer Vereinssatzung hauptsächlich in der Wildtierrettung tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre satzungsgemäße Tätigkeit liegt in Deutschland.
- Sie müssen vor der Anschaffung des förderfähigen Geräts einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt haben.
- Sie schaffen die Drohne mit Wärmebildkamera erst nach Antragstellung und Generierung der Eingangsbestätigung an.
- Sie nutzen die Drohne ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
- Sie nutzen das geförderte Gerät mindestens 3 Jahre.