Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Wenn Sie ein Lastenfahrrad oder einen Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie beim Kauf von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger), die im Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich eingesetzt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 2.500 pro Lastenpedelec oder E-Lastenfahrradanhänger.
Richten Sie Ihren Antrag bitte in elektronischer Form über das Antragsportal an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Reichen Sie bitte ein Angebot mit ein, wenn Sie den Antrag stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrer Tätigkeit (dazu gehören auch Genossenschaften),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die geförderten E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen serienmäßig und neu sein.
- Die Nutzlast muss mindestens 120 kg betragen.
- Die E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen Transportmöglichkeiten bieten, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und die mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
- Das geförderte Lastenpedelec oder der E-Lastenfahrradanhänger muss sich in Deutschland befinden.
- Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren.
Nicht gefördert werden
- Anschaffungen für den Personentransport oder für den privaten Einsatz,
- Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission.