Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze sichern möchten, kann der Bund Sie mit einem Zuschuss für eine externe Beratung unterstützen.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:
- Fachkräftesicherung und - bindung,
- Kosteneinsparungen,
- Anpassungen des Geschäftsmodells,
- Umgang mit Umsatzrückgängen,
- Umgang mit Liquiditätsproblemen,
- Veränderungen des Produktportfolios,
- Investitionsplanung,
- Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation,
- Qualitätsmanagement,
- Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
- alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
- Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
- bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen EUR 2.800.
Ihren Antrag reichen Sie bitte über eine Leitstelle ein. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden Sie online bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn einer geplanten Beratung online über die Antragsplattform des BAFA.
Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
- Angehörige der Freien Berufe
gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden, indem nach einer Analyse der Unternehmenssituation die Schwachstellen benannt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden.
- Es werden nur Einzelberatungen gefördert, nicht jedoch Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen.
- Die Beratung muss von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern beziehungsweise Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.
- Die Beraterinnen und Berater müssen ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikats oder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen.
- Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewährleistet werden.
Nicht gefördert werden Beratungen, die
- mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
- Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
- auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
- überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
- ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.