Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurztext
Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung.
Sie erhalten
- bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS bis zu 45 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als EUR 50.000 werden nicht gefördert.
Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen.
Für ÜBS und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.
rechtliche Voraussetzungen
Für die „Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind,
- Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die
- unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen,
- eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen,
- der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen.
Für die Förderung brauchen Sie im Regelfall eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes.
Sie müssen eine 75-prozentige, in Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung Ihrer Bildungsstätte erreichen.
Sie beteiligen sich gemeinsam mit dem Bundesland, in dem sich Ihre Bildungsstätte befindet, an den Gesamtausgaben des Vorhabens. Ihr Eigenanteil hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab und beträgt mindestens 25 Prozent, in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung ist für Neu- und Erweiterungsbauten 25 Jahre, für andere bauliche Maßnahmen mindestens 10 Jahre und für Ausstattungsgegenstände in der Regel 5 Jahre zweckgebunden.