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Bundesförderung Serielle Sanierung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Germany
Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie neuartige Verfahren und Komponenten zur seriellen Sanierung im Gebäudebereich entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die serielle Sanierung als innovative Methode zur Gebäudesanierung.

Gefördert werden Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der seriellen Sanierung in 3 Modulen:

  • Modul I – Durchführbarkeitsstudien: Mit Ihrem Pilotprojekt können Sie die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer seriellen Sanierung untersuchen und die Ergebnisse in einer schriftlichen Studie zusammenfassen. Dies ist auch für förderfähige Entwicklungsvorhaben im Rahmen von Modul II möglich.
  • Modul II – Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte: Sie erarbeiten in Ihrem Projekt Lösungen für serielle Sanierungskomponenten. Dies können konzeptionelle und praktische Entwicklungen der Vorfertigung oder auch der Optimierung von Abläufen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite sein. Gefördert werden auch die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren in-situ Erprobung am Gebäude.
  • Modul III – ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten: Gefördert werden Ihre Maßnahmen zur Errichtung einer neuen Betriebs-/Produktionsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte oder die Anpassung einer Betriebsstätte an neue Produkte. Förderfähig sind der Erwerb von Sachanlagen wie Bauten, technische Anlagen, Maschinen und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in Modul I
    • 60 Prozent der förderfähigen Kosten für KMU,
    • 50 Prozent der förderfähigen Kosten für alle anderen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind,
    • maximal EUR 150.000,
  • in Modul II
    • 35 Prozent der förderfähigen Kosten für KMU,
    • 25 Prozent der förderfähigen Kosten für alle anderen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind,
  • in Modul III
    • 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen,
    • 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • für die Module I und II
    • Unternehmen,
    • gemeinnützige Organisationsformen im Sinne des § 52 der Abgabenordnung,
    • eingetragene Genossenschaften,
    • Konsortien im Sinne des Artikels 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i AGVO,
    • Contractoren, die die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen im Rahmen eines Contractingvertrags für einen der vorstehend genannten Antragsberechtigten durchführen, und
  • für das Modul III
    • KMU gemäß KMU-Definition der EU.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie führen Ihre Maßnahmen in Deutschland durch.
  • Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen zum Stand der Technik, der im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) festgelgt ist.
  • Sie sind in der Lage, den gesamten Eigenanteil der geförderten Investition zu tragen, und bestätigen dies schriftlich.
  • Sie beginnen Ihre Maßnahme erst ab Erhalt des Zuwendungsbescheids.
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04 November 2023